§ 15 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Soll vertretungsweise eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erfolgen und ist dafür die Verwendung der Bürgerkarte mit Vertretungsvollmacht nicht möglich und wird auch keine andere Voraussetzung gemäß § 14 Abs. 1 verwendet, muss das Vertretungsrecht für diesen Auftraggeber bei der Datenschutzbehörde beantragt und nachgewiesen werden§ 15 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. Die Rechte der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person nach § 10 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2011, bleiben davon unberührt.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 24.05.2018
Soll vertretungsweise eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erfolgen und ist dafür die Verwendung der Bürgerkarte mit Vertretungsvollmacht nicht möglich und wird auch keine andere Voraussetzung gemäß § 14 Abs. 1 verwendet, muss das Vertretungsrecht für diesen Auftraggeber bei der Datenschutzbehörde beantragt und nachgewiesen werden§ 15 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. Die Rechte der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person nach § 10 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2011, bleiben davon unberührt.

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