§ 9 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Für jede Neu- oder Änderungsmeldung betreffend eine Datenanwendung sind im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 2 vollständig anzugeben; bei der Meldung einer Musteranwendung sind hiefür im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 3 vollständig anzugeben. Meldet ein Auftraggeber erstmalig an die Datenschutzbehörde oder meldet er Änderungen zu den Angaben zum Auftraggeber, so hat er zusätzlich im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 1 auszufüllen. Die gemäß § 19 Abs9 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. 1 Z 7 DSG 2000 zu machenden allgemeinen Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind über das DVR-Online-Formular gemäß Anlage 4 an die Datenschutzbehörde zu übermitteln.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 24.05.2018
Für jede Neu- oder Änderungsmeldung betreffend eine Datenanwendung sind im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 2 vollständig anzugeben; bei der Meldung einer Musteranwendung sind hiefür im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 3 vollständig anzugeben. Meldet ein Auftraggeber erstmalig an die Datenschutzbehörde oder meldet er Änderungen zu den Angaben zum Auftraggeber, so hat er zusätzlich im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 1 auszufüllen. Die gemäß § 19 Abs9 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. 1 Z 7 DSG 2000 zu machenden allgemeinen Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind über das DVR-Online-Formular gemäß Anlage 4 an die Datenschutzbehörde zu übermitteln.

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