Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (GM-V) Fundstelle

Getreidemüller-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2008 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte GewerbeHandwerk der Getreidemüller (Getreidemüller-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 52/2003

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

idF:

BGBl. II Nr. 399/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Stand vor dem 21.11.2008

In Kraft vom 29.01.2003 bis 21.11.2008

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte GewerbeHandwerk der Getreidemüller (Getreidemüller-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 52/2003

Präambel/PromulgationsklauselÄnderung

idF:

BGBl. II Nr. 399/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

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