§ 4 GMV (weggefallen)

Giftliste-Meldeverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
Die Meldung gemäß § 1 § 4 GMVhat schriftlich auf den amtlich aufgelegten Formblättern oder in einer für das Bundeskanzleramt geeigneten elektronischen Form zu erfolgen (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen.

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 28.04.1999 bis 13.08.2015
Die Meldung gemäß § 1 § 4 GMVhat schriftlich auf den amtlich aufgelegten Formblättern oder in einer für das Bundeskanzleramt geeigneten elektronischen Form zu erfolgen (weggefallen) seit 14.08.2015 weggefallen.

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