EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EU-QuSt-ZV) Fundstelle (weggefallen)

EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Finanzamtszuständigkeit in Bereichen der EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EU-Quellensteuer–Zuständigkeitsverordnung, EU-QuSt-ZV)StF: BGBl. II Nr. 208/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 Abs Fundstelle seit 30.06.2020 weggefallen. 3 und 9 Abs. 2 des EU-Quellensteuergesetzes (EU-QuStG), BGBl. I Nr. 33/2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2005, wird verordnet:

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.06.2006 bis 30.06.2020
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Finanzamtszuständigkeit in Bereichen der EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EU-Quellensteuer–Zuständigkeitsverordnung, EU-QuSt-ZV)StF: BGBl. II Nr. 208/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 Abs Fundstelle seit 30.06.2020 weggefallen. 3 und 9 Abs. 2 des EU-Quellensteuergesetzes (EU-QuStG), BGBl. I Nr. 33/2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2005, wird verordnet:

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