Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung (DiHIV) Fundstelle (weggefallen)

Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erlangung der Bezeichnung „Diplom-HTL-Ingenieur” (Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung (DiHIV)StF: BGBl. Nr. 776/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 18 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl Fundstelle seit 30.04.2017 weggefallen. Nr. 461, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 512/1994, wird verordnet:

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 29.09.1994 bis 30.04.2017
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erlangung der Bezeichnung „Diplom-HTL-Ingenieur” (Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung (DiHIV)StF: BGBl. Nr. 776/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 18 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl Fundstelle seit 30.04.2017 weggefallen. Nr. 461, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 512/1994, wird verordnet:

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