§ 4 DHIV (weggefallen)

Dipl.-HLFL-Ing.-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Öffentlichkeit

§ 4 DHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers/der Antragstellerin öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 23.02.1995 bis 30.04.2017
Öffentlichkeit

§ 4 DHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers/der Antragstellerin öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.

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