§ 4 FK-VO

Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2001 bis 31.12.9999

§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.

(1a) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 788/1994, außer Kraft.

Stand vor dem 21.11.2001

In Kraft vom 01.11.1995 bis 21.11.2001

§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.

(1a) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 788/1994, außer Kraft.

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