§ 9 AVOG 2010 - DV (weggefallen)

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Das Finanzamt Wien 1/23 wird mit der Erhebung der Einkommensteuer der gemäß § 99 Abs§ 9 AVOG 2010 - DV seit 31.12.2020 weggefallen. 1 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 dem Steuerabzug unterliegenden Berufssportler (Fußballer) hinsichtlich ihrer im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 erzielten Einkünfte betraut.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.2020
Das Finanzamt Wien 1/23 wird mit der Erhebung der Einkommensteuer der gemäß § 99 Abs§ 9 AVOG 2010 - DV seit 31.12.2020 weggefallen. 1 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 dem Steuerabzug unterliegenden Berufssportler (Fußballer) hinsichtlich ihrer im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 erzielten Einkünfte betraut.

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