§ 33 PO Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache und mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien

Prüfungsordnung AHS

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2021 bis 31.12.9999
§ 33.Paragraph 33,

Abweichend von § 12 hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen: Abweichend von Paragraph 12, hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen:

  1. 1.Ziffer eins„Deutsch“ (standardisiert),
  2. 2.Ziffer 2nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten, sofern in der Oberstufe mit insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht (in den Sprachen Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch standardisiert):
    1. a)Litera a„Latein (sechsjährig)“ oder
    2. b)Litera b„Latein (vierjährig)“ oder
    3. c)Litera c„Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
    4. d)Litera d„Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
    5. ea)Litera eaLebende FremdspracheLatein (vierjährigsechsjährig)“ oder
    6. f)Litera f„Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
    (Anm.: lit. b aufgehoben durch Art. 1 Z 3, BGBl. I Nr. 411/2021)Anmerkung, Litera b, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 411 aus 2021,)
    1. c)Litera c„Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
    2. d)Litera d„Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
    (Anm.: lit. e aufgehoben durch Art. 1 Z 3, BGBl. I Nr. 411/2021)Anmerkung, Litera e, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 411 aus 2021,)
    1. f)Litera f„Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
  3. 3.Ziffer 3„Mathematik“ (standardisiert).
Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung im Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Z 2 oder aus dem Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ zu umfassen.Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung im Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Ziffer 2, oder aus dem Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ zu umfassen.

Stand vor dem 28.09.2021

In Kraft vom 12.05.2016 bis 28.09.2021
§ 33.Paragraph 33,

Abweichend von § 12 hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen: Abweichend von Paragraph 12, hat die Klausurprüfung bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten zu umfassen:

  1. 1.Ziffer eins„Deutsch“ (standardisiert),
  2. 2.Ziffer 2nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten, sofern in der Oberstufe mit insgesamt mindestens zehn Wochenstunden besucht (in den Sprachen Latein, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch standardisiert):
    1. a)Litera a„Latein (sechsjährig)“ oder
    2. b)Litera b„Latein (vierjährig)“ oder
    3. c)Litera c„Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
    4. d)Litera d„Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
    5. ea)Litera eaLebende FremdspracheLatein (vierjährigsechsjährig)“ oder
    6. f)Litera f„Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
    (Anm.: lit. b aufgehoben durch Art. 1 Z 3, BGBl. I Nr. 411/2021)Anmerkung, Litera b, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 411 aus 2021,)
    1. c)Litera c„Lebende Fremdsprache (achtjährig)“ oder
    2. d)Litera d„Lebende Fremdsprache (sechsjährig)“ oder
    (Anm.: lit. e aufgehoben durch Art. 1 Z 3, BGBl. I Nr. 411/2021)Anmerkung, Litera e, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 411 aus 2021,)
    1. f)Litera f„Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und
  3. 3.Ziffer 3„Mathematik“ (standardisiert).
Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung im Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Z 2 oder aus dem Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ zu umfassen.Bei vier Klausurarbeiten hat die Klausurprüfung im Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache eine weitere schriftliche Klausurarbeit nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus einem noch nicht gewählten Prüfungsgebiet gemäß Ziffer 2, oder aus dem Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ zu umfassen.

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