§ 5b JKAB-V (weggefallen)

Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2014 bis 31.12.9999
Den für übergeordnete Kreditinstitute geltenden Meldepflichten dieser Verordnung hat für den Kreditinstitute-Verbund die Zentralorganisation nachzukommen§ 5b JKAB-V (weggefallen) seit 31.12.2014 weggefallen.

Stand vor dem 30.12.2014

In Kraft vom 30.06.2012 bis 30.12.2014
Den für übergeordnete Kreditinstitute geltenden Meldepflichten dieser Verordnung hat für den Kreditinstitute-Verbund die Zentralorganisation nachzukommen§ 5b JKAB-V (weggefallen) seit 31.12.2014 weggefallen.

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