Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot (AWFVO) Fundstelle

Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.02.2006 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot hinsichtlich
bestimmter Bahnhöfe
StF: BGBl. Nr. 855/1994

Änderung

BGBl. II Nr. 114/2005

BGBl. II Nr. 84/2006

BGBl. II Nr. 114/2005BGBl. II Nr. 119/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 42 Abs. 2b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 518/1994, wird verordnet:

Stand vor dem 24.02.2006

In Kraft vom 05.11.1994 bis 24.02.2006

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot hinsichtlich
bestimmter Bahnhöfe
StF: BGBl. Nr. 855/1994

Änderung

BGBl. II Nr. 114/2005

BGBl. II Nr. 84/2006

BGBl. II Nr. 114/2005BGBl. II Nr. 119/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 42 Abs. 2b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr 518/1994, wird verordnet:

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