§ 4 PTTV

Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2022 bis 31.12.2025

§ 1 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und die übrigen Bestimmungen treten sieben Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Datenbank wird bis zum 15. August 2011 als Probebetrieb geführt. Eine Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung besteht ab dem 16. August 2011. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 20222025 außer Kraft.

Stand vor dem 23.12.2022

In Kraft vom 20.12.2019 bis 23.12.2022

§ 1 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und die übrigen Bestimmungen treten sieben Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Datenbank wird bis zum 15. August 2011 als Probebetrieb geführt. Eine Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung besteht ab dem 16. August 2011. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 20222025 außer Kraft.

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