§ 12 IVS-G Verkehrstelematikbericht

IVS-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erstattet dem Nationalrat zum 30. Juni jeden Jahres einen Verkehrstelematikbericht.
  2. (2)Absatz 2Der Bericht hat zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsStatusberichte in nationaler, internationaler und grenzüberschreitender Hinsicht über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse über intelligente Verkehrssysteme;
    2. 2.Ziffer 2Übersichten über Erfolg und Durchdringungsraten von IVS-Anwendungen;
    3. 3.Ziffer 3Marktübersichten über einsatzbereite IVS-Dienste;
    4. 4.Ziffer 4eine Beschreibung aktueller Problemstellungen und Konfliktfelder;
    5. 5.Ziffer 5eine Kurzübersicht über aktuelle Fragen des Datenschutzes und der Haftung;
    6. 6.Ziffer 6eine Beschreibung und Evaluierung jener Maßnahmen und Projekte, die im vergangenen Jahr in den vorrangigen Bereichen durchgeführt wurden;
    7. 7.Ziffer 7eine Aufstellung des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs;
    8. 8.Ziffer 8Empfehlungen für künftige Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie;
    9. 9.Ziffer 9eine Vorschau über jene Maßnahmen und Projekte, die für das Berichtsjahr und für die vier nächstfolgenden Jahre in Aussicht genommen sind;
    10. 10.Ziffer 10eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
  3. (3)Absatz 3Der Verkehrstelematikbericht ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erstattet dem Nationalrat zum 30. Juni jeden Jahres einen Verkehrstelematikbericht.
  2. (2)Absatz 2Der Bericht hat zu enthalten:
    1. 1.Ziffer einsStatusberichte in nationaler, internationaler und grenzüberschreitender Hinsicht über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse über intelligente Verkehrssysteme;
    2. 2.Ziffer 2Übersichten über Erfolg und Durchdringungsraten von IVS-Anwendungen;
    3. 3.Ziffer 3Marktübersichten über einsatzbereite IVS-Dienste;
    4. 4.Ziffer 4eine Beschreibung aktueller Problemstellungen und Konfliktfelder;
    5. 5.Ziffer 5eine Kurzübersicht über aktuelle Fragen des Datenschutzes und der Haftung;
    6. 6.Ziffer 6eine Beschreibung und Evaluierung jener Maßnahmen und Projekte, die im vergangenen Jahr in den vorrangigen Bereichen durchgeführt wurden;
    7. 7.Ziffer 7eine Aufstellung des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs;
    8. 8.Ziffer 8Empfehlungen für künftige Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie;
    9. 9.Ziffer 9eine Vorschau über jene Maßnahmen und Projekte, die für das Berichtsjahr und für die vier nächstfolgenden Jahre in Aussicht genommen sind;
    10. 10.Ziffer 10eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
  3. (3)Absatz 3Der Verkehrstelematikbericht ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen.

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