§ 40a UVP-G 2000 (weggefallen)

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 40a UVP-G 2000 (Verfassungsbestimmungweggefallen) Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz entscheidet mit 1 seit 01.01.2014 weggefallen. Jänner 2014 das Bundesverwaltungsgericht.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2012 bis 31.12.2013
§ 40a UVP-G 2000 (Verfassungsbestimmungweggefallen) Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz entscheidet mit 1 seit 01.01.2014 weggefallen. Jänner 2014 das Bundesverwaltungsgericht.

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