§ 17 NÜV 2012 (weggefallen)

Nummernübertragungsverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2022 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März§ 17 NÜV 2012 in Kraftseit 30.06.2022 weggefallen.

(2) Die Änderungen des § 1 Z 4, 5 und 6, § 3 Abs. 1a bis 5, § 4 Z 3a, § 5 Abs. 1 Z 1, 5 und 6, Abs. 2 Z 7, 8 und 9, § 11 samt Überschrift und § 13 samt Überschrift in der Fassung BGBl. II Nr. 365/2015 treten mit 1. März 2016 in Kraft.

Stand vor dem 30.06.2022

In Kraft vom 21.11.2015 bis 30.06.2022
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März§ 17 NÜV 2012 in Kraftseit 30.06.2022 weggefallen.

(2) Die Änderungen des § 1 Z 4, 5 und 6, § 3 Abs. 1a bis 5, § 4 Z 3a, § 5 Abs. 1 Z 1, 5 und 6, Abs. 2 Z 7, 8 und 9, § 11 samt Überschrift und § 13 samt Überschrift in der Fassung BGBl. II Nr. 365/2015 treten mit 1. März 2016 in Kraft.

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