§ 665 ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 2013 § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2012 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 die §§ 447a Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 sowie 447f Abs. 11;

3.

rückwirkend mit 1. Jänner 2012 § 658 Abs. 4.

(2) Die §§ 447a Abs. 4 erster Satz undAnm.: Abs. 6 sowie 447f Abs2 aufgehoben durch Art. 11 treten mit 1. Jänner 2021 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung in Kraft. Z 27b, BGBl. I Nr. 29/2017)

(3) Die §§ 32a bis 32g samt Überschriften, 593 Abs. 7 sowie der Abschnitt IVb des Achten Teiles samt Überschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 25.04.2012 bis 31.12.2016

(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2012 in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 2013 § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e;

2.

rückwirkend mit 1. Jänner 2012 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 die §§ 447a Abs. 4 erster Satz und Abs. 6 sowie 447f Abs. 11;

3.

rückwirkend mit 1. Jänner 2012 § 658 Abs. 4.

(2) Die §§ 447a Abs. 4 erster Satz undAnm.: Abs. 6 sowie 447f Abs2 aufgehoben durch Art. 11 treten mit 1. Jänner 2021 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung in Kraft. Z 27b, BGBl. I Nr. 29/2017)

(3) Die §§ 32a bis 32g samt Überschriften, 593 Abs. 7 sowie der Abschnitt IVb des Achten Teiles samt Überschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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