Anl. 3 FPVO 1993 Wertereihen für Nennfüllmengen von Fertigpackungen (Angabe der Menge in Milliliter)

Fertigpackungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2009 bis 31.12.9999
Anhang 3

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Stiller Wein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml sind ausschließlich die acht nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 187 — 250 — 375 — 500 — 750 — 1000 — 1500

Gelbwein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml ist ausschließlich die nachstehende Nennfüllmenge zulässig:

ml: 620

Schaumwein

Im Füllmengenbereich zwischen 125 ml und 1500 ml sind ausschließlich die fünf nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 125 — 200 — 375 — 750 — 1500

Likörwein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml sind ausschließlich die sieben nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 200 — 375 — 500 — 750 — 1000 — 1500

Aromatisierter Wein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml sind ausschließlich die sieben nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 200 — 375 — 500 — 750 — 1000 — 1500

Spirituosen

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 2000 ml sind ausschließlich die neun nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 200 — 350 — 500 — 700 — 1000 — 1500 — 1750 — 2000

(Anm.: Aufstellung über „Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Getränken (Werte in Liter)” nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Stand vor dem 20.04.2009

In Kraft vom 09.06.2001 bis 20.04.2009
Anhang 3

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Stiller Wein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml sind ausschließlich die acht nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 187 — 250 — 375 — 500 — 750 — 1000 — 1500

Gelbwein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml ist ausschließlich die nachstehende Nennfüllmenge zulässig:

ml: 620

Schaumwein

Im Füllmengenbereich zwischen 125 ml und 1500 ml sind ausschließlich die fünf nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 125 — 200 — 375 — 750 — 1500

Likörwein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml sind ausschließlich die sieben nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 200 — 375 — 500 — 750 — 1000 — 1500

Aromatisierter Wein

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 1500 ml sind ausschließlich die sieben nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 200 — 375 — 500 — 750 — 1000 — 1500

Spirituosen

Im Füllmengenbereich zwischen 100 ml und 2000 ml sind ausschließlich die neun nachstehenden Nennfüllmengen zulässig:

ml: 100 — 200 — 350 — 500 — 700 — 1000 — 1500 — 1750 — 2000

(Anm.: Aufstellung über „Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Getränken (Werte in Liter)” nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

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