§ 34 KG (weggefallen)

Kesselgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
§ 34 KG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich §§ 20, 21, 24 und 25 nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen (Anmseit 20.04.2016 weggefallen.: gilt nicht für § 34) mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes tritt Art. 48 des Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/1925, außer Kraft.

(3) Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes gilt § 74 der Dampfkesselverordnung - DKV, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/1991 und Nr. 543/1991, als Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 1994 weiter.

(4) Durchführungsverordnungen dürfen bereits vor dem 1. Jänner 1994 erlassen werden; sie dürfen jedoch - unbeschadet des Abs. 1 - frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.

(5) § 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 28.11.2001 bis 19.04.2016
§ 34 KG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt hinsichtlich §§ 20, 21, 24 und 25 nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen (Anmseit 20.04.2016 weggefallen.: gilt nicht für § 34) mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes tritt Art. 48 des Verwaltungsentlastungsgesetzes, BGBl. Nr. 277/1925, außer Kraft.

(3) Mit dem Inkrafttreten (Anm.: 1.1.1994) dieses Bundesgesetzes gilt § 74 der Dampfkesselverordnung - DKV, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/1991 und Nr. 543/1991, als Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 1994 weiter.

(4) Durchführungsverordnungen dürfen bereits vor dem 1. Jänner 1994 erlassen werden; sie dürfen jedoch - unbeschadet des Abs. 1 - frühestens mit diesem Tag in Kraft gesetzt werden.

(5) § 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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