§ 26 KRV (weggefallen)

Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt§ 26 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 24 sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.2018
Die nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind in der Hauptgruppe 5 des MLV angeführt§ 26 KRV seit 31.12.2018 weggefallen. Für die Erfassung, Bewertung und Zuordnung der nichtmedizinischen Gebrauchsgüter sind die Bestimmungen des § 24 sinngemäß anzuwenden.

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