§ 7 KStV (weggefallen)

Kraftstoffverordnung 1999

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2012 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. November 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, BGBl. Nr. 123/1992, mit der ÖNORMEN betreffend Kraftstoffe für verbindlich erklärt werden, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1992,, mit der ÖNORMEN betreffend Kraftstoffe für verbindlich erklärt werden, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 209/2004)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2004,)
  4. (4)Absatz 4Die Änderung der Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 89/189/EG kodifiziert und unter der Notifikationsnummer 99/287/EG notifiziert. Die Richtlinie 2003/30/EG wird durch die Neufassung dieser Verordnung umgesetzt.
  5. (5)Absatz 5Die §§ 2 Z 7, Z 9, Z 10 und Z 11 und 3 Abs. 1 Z 2 und Z 7 sowie die §§ 6a Abs. 4 bis 7 und 7 Abs. 5 und 6 und der Anhang VIII in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 168/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Die Paragraphen 2, Ziffer 7,, Ziffer 9,, Ziffer 10 und Ziffer 11 und 3 Absatz eins, Ziffer 2 und Ziffer 7, sowie die Paragraphen 6 a, Absatz 4 bis 7 und 7 Absatz 5 und 6 und der Anhang römisch VIII in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2009, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
  6. (6)Absatz 6Diese Verordnung wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft 98/34/EG, Abl.Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S.37 und 98/48/EG, Abl.Nr. L 217 vom 5. August 1998, S.18, der Europäischen Kommission mitgeteilt und mit der Notifikationsnummer 2008/579/A notifiziert.
§ 7 KStV (weggefallen) seit 04.12.2012 weggefallen.

Stand vor dem 03.12.2012

In Kraft vom 04.06.2009 bis 03.12.2012
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. November 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, BGBl. Nr. 123/1992, mit der ÖNORMEN betreffend Kraftstoffe für verbindlich erklärt werden, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1992,, mit der ÖNORMEN betreffend Kraftstoffe für verbindlich erklärt werden, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 209/2004)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2004,)
  4. (4)Absatz 4Die Änderung der Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 89/189/EG kodifiziert und unter der Notifikationsnummer 99/287/EG notifiziert. Die Richtlinie 2003/30/EG wird durch die Neufassung dieser Verordnung umgesetzt.
  5. (5)Absatz 5Die §§ 2 Z 7, Z 9, Z 10 und Z 11 und 3 Abs. 1 Z 2 und Z 7 sowie die §§ 6a Abs. 4 bis 7 und 7 Abs. 5 und 6 und der Anhang VIII in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 168/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.Die Paragraphen 2, Ziffer 7,, Ziffer 9,, Ziffer 10 und Ziffer 11 und 3 Absatz eins, Ziffer 2 und Ziffer 7, sowie die Paragraphen 6 a, Absatz 4 bis 7 und 7 Absatz 5 und 6 und der Anhang römisch VIII in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2009, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
  6. (6)Absatz 6Diese Verordnung wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft 98/34/EG, Abl.Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S.37 und 98/48/EG, Abl.Nr. L 217 vom 5. August 1998, S.18, der Europäischen Kommission mitgeteilt und mit der Notifikationsnummer 2008/579/A notifiziert.
§ 7 KStV (weggefallen) seit 04.12.2012 weggefallen.

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