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Versicherungsvermittler - Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2010 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung (Versicherungsvermittler - Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 156/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 18 Abs. 1 und 137b Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2010, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2010 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Zugangsvoraussetzungen für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Berechtigung zur Versicherungsvermittlung bei der Gewerblichen Vermögensberatung (Versicherungsvermittler - Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 156/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 18 Abs. 1 und 137b Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/2010, wird verordnet:

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