§ 1 FMedV (weggefallen)

Fortpflanzungsmedizin-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
Der ärztliche Leiter/Die ärztliche Leiterin einer Krankenanstalt hat jährlich bis zum 31§ 1 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. März an Hand des Musters der Anlage/.A Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Standort der Krankenanstalt zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 10.10.1998 bis 30.06.2016
Der ärztliche Leiter/Die ärztliche Leiterin einer Krankenanstalt hat jährlich bis zum 31§ 1 FMedV seit 30.06.2016 weggefallen. März an Hand des Musters der Anlage/.A Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Standort der Krankenanstalt zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.

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