§ 9 LCV (weggefallen)

Landeslehrer-Controllingverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.06.2023 bis 31.12.9999
Soweit in dieser Verordnung sowie in der Anlage auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise§ 9 LCV seit 16.06.2023 weggefallen. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand vor dem 16.06.2023

In Kraft vom 01.09.2019 bis 16.06.2023
Soweit in dieser Verordnung sowie in der Anlage auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise§ 9 LCV seit 16.06.2023 weggefallen. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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