Anl. 7 DTAV

Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.11.2004 bis 31.12.9999
Anhang 7

Auftauchprotokoll

------------(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.

AuftauchprotokollDie Novellierungsanweisungen der Z 9 und 10 der Novelle BGBl. I Nr. 123/2004 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:

(Anm9.: In den §§ 30, 32 samt Überschrift, 33, 36, 37, 38, 39, 42, 44, 46 und in Anhang nicht darstellbar5 und 7 werden die Worte „Signalmann“ bzw. „Signalmänner“ durch die Worte „Signalperson“ bzw. „Signalpersonen“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form ersetzt und die jeweiligen Artikelwörter grammatikalisch angepasst.

10. In den §§ 30, es35, 36, 38, 46 und im Anhang 7 wird aufdas Wort „Gasmann“ durch die gedruckteBezeichnung „die für die Versorgung mit Atemgas zuständige Person“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form des BGBlersetzt. verwiesen).

Stand vor dem 15.11.2004

In Kraft vom 01.01.1995 bis 15.11.2004
Anhang 7

Auftauchprotokoll

------------(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.

AuftauchprotokollDie Novellierungsanweisungen der Z 9 und 10 der Novelle BGBl. I Nr. 123/2004 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:

(Anm9.: In den §§ 30, 32 samt Überschrift, 33, 36, 37, 38, 39, 42, 44, 46 und in Anhang nicht darstellbar5 und 7 werden die Worte „Signalmann“ bzw. „Signalmänner“ durch die Worte „Signalperson“ bzw. „Signalpersonen“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form ersetzt und die jeweiligen Artikelwörter grammatikalisch angepasst.

10. In den §§ 30, es35, 36, 38, 46 und im Anhang 7 wird aufdas Wort „Gasmann“ durch die gedruckteBezeichnung „die für die Versorgung mit Atemgas zuständige Person“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form des BGBlersetzt. verwiesen).

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