§ 1 HPSV (weggefallen)

Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 HPSVbis 8 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

1.

den Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),

2.

den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und

3.

das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).

seit 30.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2017

In Kraft vom 01.10.2007 bis 30.09.2017
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 HPSVbis 8 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, und regelt Inhalt und Verfahren betreffend

1.

den Ziel- und Leistungsplan (2. und 4. Abschnitt),

2.

den Ressourcenplan (3. und 4. Abschnitt) und

3.

das interne Rechnungswesen (5. Abschnitt).

seit 30.09.2017 weggefallen.

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