Anl. 1 HGV (weggefallen)

Hinterlegungsgebühren-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999

Euro

1.

Hinterlegung von endgültigen Bedingungen des Basisprospektes (§ 7 Abs. 4 KMG):

a) für die ersten 50 Hinterlegungen im Kalenderjahr

50

b) für die 51. bis 100. Hinterlegung im Kalenderjahr

35

c) für die 101. bis 500. Hinterlegung im Kalenderjahr

25

d) für die 501. bis 1 000. Hinterlegung im Kalenderjahr

15

e) ab der 1001. Hinterlegung im Kalenderjahr

10

2.

Hinterlegung des endgültigen Emissionspreises und des Emissionsvolumens (§ 7 Abs. 5 KMG) ..

50

3.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 518/2012)

Anl. 1 HGV seit 20.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 15.04.2014 bis 20.07.2019

Euro

1.

Hinterlegung von endgültigen Bedingungen des Basisprospektes (§ 7 Abs. 4 KMG):

a) für die ersten 50 Hinterlegungen im Kalenderjahr

50

b) für die 51. bis 100. Hinterlegung im Kalenderjahr

35

c) für die 101. bis 500. Hinterlegung im Kalenderjahr

25

d) für die 501. bis 1 000. Hinterlegung im Kalenderjahr

15

e) ab der 1001. Hinterlegung im Kalenderjahr

10

2.

Hinterlegung des endgültigen Emissionspreises und des Emissionsvolumens (§ 7 Abs. 5 KMG) ..

50

3.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 518/2012)

Anl. 1 HGV seit 20.07.2019 weggefallen.

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