§ 3 HGV (weggefallen)

Hinterlegungsgebühren-Verordnung

Versionenvergleich

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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die bei der in Betracht kommenden Tarifpost angegebenen Rechtsvorschriften zwar geändert wurden, die gebührenpflichtige Tätigkeit jedoch ihrem Wesen und Inhalt nach unverändert geblieben ist§ 3 HGV seit 20.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 10.08.2005 bis 20.07.2019
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die bei der in Betracht kommenden Tarifpost angegebenen Rechtsvorschriften zwar geändert wurden, die gebührenpflichtige Tätigkeit jedoch ihrem Wesen und Inhalt nach unverändert geblieben ist§ 3 HGV seit 20.07.2019 weggefallen.

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