§ 24 MGV (weggefallen)

Messgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
§ 24 MGV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 30seit 20.04.2016 weggefallen. Oktober 2006 in Kraft.

(2) Ab dem Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verordnung können Stellen gemäß § 12 benannt werden.

(3) Benannte Stellen dürfen Ihre Tätigkeit für die CE-Kennzeichnung im Rahmen dieser Verordnung nicht vor dem 30. Oktober 2006 ausüben.

(4) Ein Inverkehrbringen oder eine Inbetriebnahme von Messgeräten, die nach dieser Verordnung gekennzeichnet sind, vor dem 30. Oktober 2006 ist unzulässig.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 30.10.2006 bis 19.04.2016
§ 24 MGV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 30seit 20.04.2016 weggefallen. Oktober 2006 in Kraft.

(2) Ab dem Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verordnung können Stellen gemäß § 12 benannt werden.

(3) Benannte Stellen dürfen Ihre Tätigkeit für die CE-Kennzeichnung im Rahmen dieser Verordnung nicht vor dem 30. Oktober 2006 ausüben.

(4) Ein Inverkehrbringen oder eine Inbetriebnahme von Messgeräten, die nach dieser Verordnung gekennzeichnet sind, vor dem 30. Oktober 2006 ist unzulässig.

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