Anl. 5 MPBV (weggefallen)

Medizinproduktebetreiberverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2026 bis 31.12.9999
Liste der in das Implantatregister aufzunehmenden Medizinprodukte
  1. 1.Ziffer einsAktive implantierbare Medizinprodukte inklusive implantiertem Zubehör (zB Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Elektroden etc.)
  2. 2.Ziffer 2Nicht aktive implantierbare Medizinprodukte:
    • –StrichaufzählungGelenks-Implantate (zB Hüftgelenks-, Kniegelenks-Implantate, etc.)
    • –StrichaufzählungWeichteil-Implantate (zB Brust-Implantate, etc.)
    • –StrichaufzählungOrgan-Implantate (zB künstliche Herzklappen, etc.)
    • –StrichaufzählungImplantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)Implantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang römisch IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)
Anl. 5 MPBV seit 31.08.2026 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2026

In Kraft vom 01.04.2007 bis 31.08.2026
Liste der in das Implantatregister aufzunehmenden Medizinprodukte
  1. 1.Ziffer einsAktive implantierbare Medizinprodukte inklusive implantiertem Zubehör (zB Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Elektroden etc.)
  2. 2.Ziffer 2Nicht aktive implantierbare Medizinprodukte:
    • –StrichaufzählungGelenks-Implantate (zB Hüftgelenks-, Kniegelenks-Implantate, etc.)
    • –StrichaufzählungWeichteil-Implantate (zB Brust-Implantate, etc.)
    • –StrichaufzählungOrgan-Implantate (zB künstliche Herzklappen, etc.)
    • –StrichaufzählungImplantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)Implantate im zentralen Kreislaufsystem im Sinne des Anhang römisch IX der Richtlinie 93/42/EWG (zB Stents, Vena cava-Filter, etc.)
Anl. 5 MPBV seit 31.08.2026 weggefallen.

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