Anl. 4 MPBV

Medizinproduktebetreiberverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2007 bis 31.12.9999
Anhang 4

Eignung für messtechnische Kontrollen

Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:

1.

Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a)

Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,

b)

laufende Fort- und Weiterbildung

c)

Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

2.

Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):

3.

Zuverlässigkeit

4.

Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

Stand vor dem 10.07.2007

In Kraft vom 01.04.2007 bis 10.07.2007
Anhang 4

Eignung für messtechnische Kontrollen

Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Stellen:

1.

Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:

a)

Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung,

b)

laufende Fort- und Weiterbildung

c)

Kenntnis der für die messtechnischen Kontrollen relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen

2.

Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen (Eignung, Rückführbarkeit auf nationale oder internationale Normale, Angabe der Besitzverhältnisse; Wartung, Rekalibrierung):

3.

Zuverlässigkeit

4.

Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Kalibrierungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

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