Anl. 2 JachtZulVO (weggefallen)

Jachtzulassungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
zu § 4 Abs. 2

Vermessungsgrößen

Die Bruttoraumzahl, die Nettoraumzahl und der Bruttoraumgehalt sind

nach folgenden Formeln zu errechnen:

Bruttoraumzahl (BRZ) = 0,24 (0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten)

Nettoraumzahl (NRZ) = 0,6 BRZ

Bruttoraumgehalt = 0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten (m tief 3)

Dabei gilt:

L =

Länge in Meter, dh. Länge am Oberdeck von Vorderkante Vorsteven bis Hinterkante Spiegel;

B =

Größte Breite in Meter auf Außenkante Außenhaut, an der breitesten Stelle, ohne Scheuerleisten;

H =

Rumpftiefe in Meter auf der Hälfte der Länge L, von Oberkante Kiel bis zur Unterkante Oberdeck einschließlich Bucht auf Mitte Rumpf.

Als Tiefgang gilt der maximale Gesamttiefgang in MeterAnl.

Als Antriebsleistung gilt die Gesamtleistung der Antriebsmaschinen in kW, bei Außenbordmotoren die Gesamtleistung an den Propellerwellen in kW 2 JachtZulVO seit 08.05.2020 weggefallen.

Als „Länge über alles“ gilt die größte Länge des Fahrzeugs in m einschließlich aller festen Anbauten wie Teile von Ruder- und Antriebsanlagen, Bugspriet und ähnliches.

Stand vor dem 08.05.2020

In Kraft vom 26.05.2012 bis 08.05.2020
zu § 4 Abs. 2

Vermessungsgrößen

Die Bruttoraumzahl, die Nettoraumzahl und der Bruttoraumgehalt sind

nach folgenden Formeln zu errechnen:

Bruttoraumzahl (BRZ) = 0,24 (0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten)

Nettoraumzahl (NRZ) = 0,6 BRZ

Bruttoraumgehalt = 0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten (m tief 3)

Dabei gilt:

L =

Länge in Meter, dh. Länge am Oberdeck von Vorderkante Vorsteven bis Hinterkante Spiegel;

B =

Größte Breite in Meter auf Außenkante Außenhaut, an der breitesten Stelle, ohne Scheuerleisten;

H =

Rumpftiefe in Meter auf der Hälfte der Länge L, von Oberkante Kiel bis zur Unterkante Oberdeck einschließlich Bucht auf Mitte Rumpf.

Als Tiefgang gilt der maximale Gesamttiefgang in MeterAnl.

Als Antriebsleistung gilt die Gesamtleistung der Antriebsmaschinen in kW, bei Außenbordmotoren die Gesamtleistung an den Propellerwellen in kW 2 JachtZulVO seit 08.05.2020 weggefallen.

Als „Länge über alles“ gilt die größte Länge des Fahrzeugs in m einschließlich aller festen Anbauten wie Teile von Ruder- und Antriebsanlagen, Bugspriet und ähnliches.

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