§ 8 JachtZulVO (weggefallen)

Jachtzulassungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2020 bis 31.12.9999
Die Kosten für Mühewaltung und Sachaufwand der Sachverständigen gemäß § 7 § 8 JachtZulVOsind vom Eigentümer der Jacht zu tragen seit 08.05.2020 weggefallen.

Stand vor dem 08.05.2020

In Kraft vom 09.07.1994 bis 08.05.2020
Die Kosten für Mühewaltung und Sachaufwand der Sachverständigen gemäß § 7 § 8 JachtZulVOsind vom Eigentümer der Jacht zu tragen seit 08.05.2020 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten