§ 4 RPV 2012 (weggefallen)

Rechnungsparameterverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
§ 4 RPV 2012 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.07.2016 weggefallen. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung – RPV), BGBl. II Nr. 24/2011, außer Kraft.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.06.2016
§ 4 RPV 2012 (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.07.2016 weggefallen. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung – RPV), BGBl. II Nr. 24/2011, außer Kraft.

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