§ 22 RLV 2013 Erträge aus Transaktionen mit zurechenbarer Gegenleistung (Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit)

Rechnungslegungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.9999

Die haushaltsführende Stelle hat die im Finanzjahr erfassten Erträge nach Ertragskategorien (Vergütungen, Erträge aus Mieten, Erträge aus der Verwertung öffentlicher Rechte, Erträge aus der Veräußerung von Material, Erträge aus Leistungen, Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und geringwertigen Sachanlagen, sonstige wirtschaftliche Erträge) gesondert darzustellen. Sofern die sonstigen wirtschaftlichen Erträge mehr als 20 Prozent der gesamten wirtschaftlichen Erträge ausmachen, sind diese nach Subkategorien auf Kontenebene weiter aufzugliedern.

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2013 bis 31.12.9999

Die haushaltsführende Stelle hat die im Finanzjahr erfassten Erträge nach Ertragskategorien (Vergütungen, Erträge aus Mieten, Erträge aus der Verwertung öffentlicher Rechte, Erträge aus der Veräußerung von Material, Erträge aus Leistungen, Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und geringwertigen Sachanlagen, sonstige wirtschaftliche Erträge) gesondert darzustellen. Sofern die sonstigen wirtschaftlichen Erträge mehr als 20 Prozent der gesamten wirtschaftlichen Erträge ausmachen, sind diese nach Subkategorien auf Kontenebene weiter aufzugliedern.

 

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