§ 11 RLV 2013 (weggefallen)

Rechnungslegungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.2015 bis 31.12.9999
Die Gliederung der Ergebnisrechnung ist durch Richtlinie zu regeln§ 11 RLV 2013 (weggefallen) seit 31.12.2015 weggefallen. Reicht diese Gliederung nicht aus, um ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage des Bundes zu vermitteln, ist eine entsprechend detailliertere Gliederung vorzunehmen. Sollte eine detailliertere Darstellung auf Grund gegebener Erfordernisse zur Aufgliederung von Konten führen, so ist dazu eine Richtlinie erforderlich, die vom Rechnungshof im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen zu erlassen ist.

Stand vor dem 30.12.2015

In Kraft vom 29.05.2013 bis 30.12.2015
Die Gliederung der Ergebnisrechnung ist durch Richtlinie zu regeln§ 11 RLV 2013 (weggefallen) seit 31.12.2015 weggefallen. Reicht diese Gliederung nicht aus, um ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage des Bundes zu vermitteln, ist eine entsprechend detailliertere Gliederung vorzunehmen. Sollte eine detailliertere Darstellung auf Grund gegebener Erfordernisse zur Aufgliederung von Konten führen, so ist dazu eine Richtlinie erforderlich, die vom Rechnungshof im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen zu erlassen ist.

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