Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung (EWV) Fundstelle (weggefallen)

Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Konsumgüter des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs hinsichtlich der Genehmigung von Anlagen für Betriebe des Handels sowie von ausschließlich oder überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehenen Gesamtanlagen bezeichnet werden (Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung (EWV)StF: BGBl. II Nr. 277/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 77 Abs Fundstelle seit 31.12.2010 weggefallen. 8 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2000, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

Stand vor dem 30.12.2010

In Kraft vom 01.09.2000 bis 30.12.2010
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Konsumgüter des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs hinsichtlich der Genehmigung von Anlagen für Betriebe des Handels sowie von ausschließlich oder überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehenen Gesamtanlagen bezeichnet werden (Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung (EWV)StF: BGBl. II Nr. 277/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 77 Abs Fundstelle seit 31.12.2010 weggefallen. 8 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2000, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:

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