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Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 über Richtlinien für die Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Prüfungsrichtlinienverordnung)
StF: BGBl. Nr. 521/1979
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, wird verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1996
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 über Richtlinien für die Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Prüfungsrichtlinienverordnung)
StF: BGBl. Nr. 521/1979
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, wird verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1996