Reisebüro-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen (RbV) Fundstelle

Reisebüro-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2003 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Reisebüros (Reisebüro-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 76/2003

Änderung

idF:

BGBl. II Nr. 399/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2003 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Reisebüros (Reisebüro-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 76/2003

Änderung

idF:

BGBl. II Nr. 399/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

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