§ 17 SpV Umsetzungshinweis

Spielzeugverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2026 bis 31.12.9999
§ 17.Paragraph 17,

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr. L 170 vom 30.06.200930. Juni 2009 S. 1, in der Fassung der Richtlinie (EU) 20212026/903192, ABl. Nr. L 1972026/192 vom 04.06.2021 S29. 110Jänner 2026, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr.Amtsblatt Nummer L 170 vom 30.06.2009 Sitzung30. Juni 2009 Seite 1, in der Fassung der Richtlinie (EU) 20212026/903192, ABl. Nr. L 1972026/192 vom 04.06.2021 Sitzung 11029. Jänner 2026, in österreichisches Recht umgesetzt.

Stand vor dem 30.07.2026

In Kraft vom 24.06.2022 bis 30.07.2026
§ 17.Paragraph 17,

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr. L 170 vom 30.06.200930. Juni 2009 S. 1, in der Fassung der Richtlinie (EU) 20212026/903192, ABl. Nr. L 1972026/192 vom 04.06.2021 S29. 110Jänner 2026, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug, ABl. Nr.Amtsblatt Nummer L 170 vom 30.06.2009 Sitzung30. Juni 2009 Seite 1, in der Fassung der Richtlinie (EU) 20212026/903192, ABl. Nr. L 1972026/192 vom 04.06.2021 Sitzung 11029. Jänner 2026, in österreichisches Recht umgesetzt.

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