§ 194 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
(1) Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission ist das Kammeramt§ 194 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

(2) Geschäftsstellen der Kreiswahlkommissionen sind die Kanzleien der jeweiligen Landesstellen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
(1) Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission ist das Kammeramt§ 194 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

(2) Geschäftsstellen der Kreiswahlkommissionen sind die Kanzleien der jeweiligen Landesstellen.

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