§ 179 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat durch Verordnung die näheren Durchführungsvorschriften für die Wahlen der Kammerorgane zu erlassen§ 179 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Die Wahlordnung ist im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder kundzumachen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.09.2005 bis 15.09.2017
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat durch Verordnung die näheren Durchführungsvorschriften für die Wahlen der Kammerorgane zu erlassen§ 179 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Die Wahlordnung ist im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder kundzumachen.

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