§ 147 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
(1) Organe der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind:

1.

der Präsident,

2.

die Vizepräsidenten,

3.

das Präsidium,

4.

der Vorstand und

5.

der Kammertag.

(2) Weibliche Kammerfunktionäre oder Angestellte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind berechtigt, Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form zu führen§ 147 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
(1) Organe der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind:

1.

der Präsident,

2.

die Vizepräsidenten,

3.

das Präsidium,

4.

der Vorstand und

5.

der Kammertag.

(2) Weibliche Kammerfunktionäre oder Angestellte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sind berechtigt, Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form zu führen§ 147 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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