§ 81 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
(1) Anerkannte Gesellschaften sind von Amts wegen in die Liste der Wirtschaftstreuhänder einzutragen§ 81 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat jede Anerkennung im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder von Amts wegen zu veröffentlichen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
(1) Anerkannte Gesellschaften sind von Amts wegen in die Liste der Wirtschaftstreuhänder einzutragen§ 81 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat jede Anerkennung im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder von Amts wegen zu veröffentlichen.

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