§ 73 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Die Firma hat einen Hinweis auf den ausgeübten Wirtschaftstreuhandberuf zu enthalten§ 73 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Der Sitz einer Gesellschaft muß in Österreich liegen und gleichzeitig Berufssitz eines der gesetzlichen Vertreter sein.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
Die Firma hat einen Hinweis auf den ausgeübten Wirtschaftstreuhandberuf zu enthalten§ 73 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Der Sitz einer Gesellschaft muß in Österreich liegen und gleichzeitig Berufssitz eines der gesetzlichen Vertreter sein.

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