§ 57 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat auf Grund der Anmeldung mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärter gegeben ist§ 57 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Frühester Zeitpunkt ist jener der erfolgten Anmeldung als Berufsanwärter.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 15.09.2017
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat auf Grund der Anmeldung mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärter gegeben ist§ 57 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen. Frühester Zeitpunkt ist jener der erfolgten Anmeldung als Berufsanwärter.

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