§ 28 WTBG (weggefallen)

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus

1.

dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 29 und

2.

dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 30.

§ 28 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

Stand vor dem 15.09.2017

In Kraft vom 01.07.1999 bis 15.09.2017
Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus

1.

dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 29 und

2.

dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 30.

§ 28 WTBG seit 15.09.2017 weggefallen.

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