§ 3 PflAV Mehrere Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte

Pflichtablieferungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2009 bis 31.12.9999

Scheinen auf einem Druckwerk mehrere inländische Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte auf, so beziehen sich die in den §§ 1 und 2 angeführten Pflichten nur auf den erstgenannten inländischen Ort.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2009 bis 31.12.9999

Scheinen auf einem Druckwerk mehrere inländische Verlags-, Erscheinungs- oder Herstellungsorte auf, so beziehen sich die in den §§ 1 und 2 angeführten Pflichten nur auf den erstgenannten inländischen Ort.

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