§ 183 InvFG 2011 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2013 bis 31.12.9999
§ 183 InvFG 2011 (1weggefallen) Werbung mit dem Hinweis auf die Befugnisse der FMA nach diesem Gesetz ist untersagtseit 22.07.2013 weggefallen.

(2) Die Werbung darf nur unter Einhaltung des § 128 Abs. 1 bis 3 erfolgen.

(3) Verstößt die ausländische Kapitalanlagegesellschaft, ihr Repräsentant oder eine mit dem Vertrieb befasste Person gegen Abs. 1 oder 2 und werden die Verstöße trotz Verwarnung nicht eingestellt, so hat die FMA den weiteren Vertrieb von Anteilen zu untersagen.

Stand vor dem 21.07.2013

In Kraft vom 01.09.2011 bis 21.07.2013
§ 183 InvFG 2011 (1weggefallen) Werbung mit dem Hinweis auf die Befugnisse der FMA nach diesem Gesetz ist untersagtseit 22.07.2013 weggefallen.

(2) Die Werbung darf nur unter Einhaltung des § 128 Abs. 1 bis 3 erfolgen.

(3) Verstößt die ausländische Kapitalanlagegesellschaft, ihr Repräsentant oder eine mit dem Vertrieb befasste Person gegen Abs. 1 oder 2 und werden die Verstöße trotz Verwarnung nicht eingestellt, so hat die FMA den weiteren Vertrieb von Anteilen zu untersagen.

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