§ 25 WFG (weggefallen)

Wohnbauförderungsgesetz 1954

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Der Baukostenzuschuß kann innerhalb von zehn Jahren§ 25 WFG seit der gänzlichen Flüssigmachung zurückgefordert werden, wenn einer der im § 23 Z 2 und 3 angeführten Tatbestände vorliegt31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1955 bis 31.12.2018
Der Baukostenzuschuß kann innerhalb von zehn Jahren§ 25 WFG seit der gänzlichen Flüssigmachung zurückgefordert werden, wenn einer der im § 23 Z 2 und 3 angeführten Tatbestände vorliegt31.12.2018 weggefallen.

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